Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Fahrerlaubnis wird benötigt?

Alle Fahrer müssen - sofern nicht anders erwähnt - seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen nationalen Führerscheins sein. Der Originalführerschein ist in Verbindung mit dem gültigen Personalausweis oder Reisepass bei Anmietung vorzulegen. Bei Ferndestinationen empfehlen wir die Mitnahme des Internationalen Führerscheins.

Kann ein bestimmtes Fahrzeug gemietet werden?

Die angegeben Fahrzeugtypen sind nur Beispiele! Reservierungen können nur für die jeweilige Fahrzeuggruppe, nicht jedoch für ein bestimmtes Modell vorgenommen werden.

Muss trotz Versicherungsschutz eine Kaution hinterlegt werden?

Vom Vermieter wird stets die Hinterlegung einer Kaution für den Schadensfall gefordert. Das heißt, dass im Schadensfall die hinterlegte Kaution einbehalten wird. Nach Rückkehr in Deutschland, wird dieser Betrag bei einer Vollkaskoversicherung sofort wieder erstattet.
ACHTUNG: Als Kaution wird oft nur eine Kreditkarte akzeptiert, die auf den Namen des Fahrers ausgestellt ist. In einigen Ländern kann die Kaution allerdings auch in Landeswährung hinterlegt werden. Sollten Sie keine Kreditkarte besitzen, informieren Sie sich bitte in unserem Servicecenter.
WICHTIG: Im Schadensfall ist sofort die Mietwagenstation zu benachrichtigen.

Welche Versicherungen gibt es?

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG: Bei von Ihnen verursachten Unfällen übernimmt diese Versicherung Schäden am Wagen des Unfallgegners und Verletzungen der Insassen.
VOLLKASKO (CDW): Diese Versicherung sichert Sie umfassend bei Unfallschäden an Ihrem Mietwagen ab. Schäden an Reifen, Windschutzscheiben und Unterboden sind nur bedingt versichert.
DIEBSTAHLSCHUTZ (TP): Diese Versicherung bezieht sich ausschließlich auf den Diebstahl des Mietfahrzeuges, jedoch nicht auf evtl. aus dem Fahrzeug entwendete persönliche Gegenstände. Der Diebstahlschutz versichert Ihr Fahrzeug je nach Land mit oder ohne Selbstbehalt.
PERSONEN-INSASSEN-VERSICHERUNG (PAI): Der Personeninsassenschutz versichert bei einem Unfall entstehende Verletzungen der Mitfahrer und Gepäck.
AUSSCHLUSS/REDUZIERUNG DER SELBSTBETEILIGUNG (SCDW): Sollte die Vollkaskoversicherung in dem gebuchten Land eine Selbstbeteiligung enthalten, kann diese oftmals vor Ort durch eine Gebühr reduziert oder vollkommen ausgeschlossen werden.

Muss der Wagen voll getankt zurückgegeben werden?

Es gibt von Vermieter zu Vermieter abweichende Regelungen:
a) Kauf der ersten Tankfüllung zu landesüblichen Konditionen. Das Fahrzeug sollte mit leerem Tank zurückgegeben werden, da der verbleibende Treibstoff im Tank nicht zurückerstattet wird.
b) Das Fahrzeug wird Ihnen mit vollem Tank übergeben und sollte auch wieder mit vollem Tank zurückgegeben werden, da sonst die Kosten für Benzin und eine Servicegebühr berechnet werden.

Kostet ein Zusatzfahrer Gebühren?

Bei den meisten Vermietern sind die Gebühren bereits im Preis enthalten. Ansonsten wird eine Gebühr vor Ort berechnet. Auf jeden Fall muss ein Zusatzfahrer im Vertrag eingetragen werden, da sonst der Versicherungsschutz entfällt.

Ist ein Mindest- oder Höchstalter zu beachten?

Unsere Partner schreiben für alle Destinationen ein Mindest-, teilweise auch ein Höchstmietalter für Fahrer und Zusatzfahrer vor. Dies kann auch je nach Wagengruppe variieren.

Kann der Wagen an einem anderen, als dem Übergabeort abgegeben werden?

In vielen Destination und Ländern sind Einwegmieten oft kostenlos möglich - müssen aber jeweils angefragt werden. Sollten Kosten für eine Einwegmiete anfallen, werden diese direkt vor Ort bei unserem Partner bezahlt.